Kennen Sie übrigens den Unterschied zwischen Güterverkehr oder Werkverkehr? Wann muss ich meinen LKW oder Pkw mit LKW-Zulassung im Güterverkehr und wann im Werkverkehr versichern? Eigentlich ist die Beantwortung dieser Fragen ganz einfach. Schauen Sie dazu einfach nachfolgend unter den Begriffen Güterverkehr oder Werkverkehr nach!

Güterverkehr oder Werkverkehr

Was ist Werkverkehr?

Unterschied Güterverkehr Werkverkehr in der LKW-VersicherungGemäß § 1 Abs. 2 (GüKG) handelt es sich um Werkverkehr, wenn die Beförderungen für eigene Zwecke mit Kraftfahrzeugen durchgeführt wird.

Beispiele für Werkverkehr: Ein Bauunternehmen, das seine Werkzeuge und Materialien zur Baustelle befördert, eine Privatperson, die ihre eigenen Dinge transportiert (auch PKW mit LKW-Zulassung); ein Malermeister, der seine Werkzeuge und Farben zum Kunden transportiert oder ein Bäcker, der sein Brot zum Kunden oder in die Filiale bringt, unterliegen in der Regel dem Werkverkehr.

Darüber hinaus müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die beförderten Güter sind Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt
  • die Beförderung dient der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder zum Eigengebrauch außerhalb des Unternehmens
  • dazu die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen grundsätzlich vom eigenen Personal geführt werden. Im Krankheitsfall ist es dem Unternehmen gestattet, sich für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen anderer Personen zu bedienen
  • die Beförderung stellt lediglich eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens dar

Was ist Güterverkehr

Güterkraftverkehr ist, gemäß § 1 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz, die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

Beispiel für Güterverkehr: Sie befördern mit Ihrem LKW fremde Güter, die Ihnen nicht gehören und bekommen dafür ein Entgelt, wie z. B. ein Paketdienst.

Quelle und weitere Informationen: Bundesamt für Güterverkehr

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  • LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht im Werkverkehr
  • LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht gewerblichen Güterverkehr
  • Selbstvermiet-Lieferwagen bis 3,5t zul. Gesamtgewicht
  • LKW über 3,5t zul. Gesamtgewicht im Werkverkehr
  • Lehr-LKW über 3,5t zul. Gesamtgewicht
  • LKW über 3,5t zul. Gesamtgewicht im gewerblichen Güterverkehr
  • Selbstvermiet-LKW über 3,5t zul. Gesamtgewicht
  • LKW über 3,5t zul. Gesamtgewicht im Umzugsverkehr
  • Sattelschlepper im Werkverkehr
  • Sattelschlepper im gewerblichen Güterverkehr
  • dazu auch Sattelschlepper (Umzugsverkehr)
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen u. Raupenschlepper m. grünem KNZ
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen u. Raupenschlepper m. schwarzem KNZ
  • Zugmaschinen im Werkverkehr
  • Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr
  • dazu auch Zugmaschinen, Sattelschlepper (Umzugsverkehr)
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen u. Raupenschlepper m. grünem KNZ
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen u. Raupenschlepper m. schwarzem KNZ
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