Als Bauherr gehen Sie Risiken ein. Zusätzlich haften Sie persönlich als Bauherr mit Ihrem Vermögen, wenn Unbeteiligte durch Ihr Bauvorhaben zu Schaden kommen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schütz Sie gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche, die durch die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bei der Durchführung eigener Bauvorhaben entstehen können.


Bauleistung und Bauherrenhaftpflicht

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BauherrenhaftpflichtversicherungJeder Bauherr muss seine Baustelle ordnungsgemäß absichern, sodass dort niemand verletzt werden kann. In der Regel überträgt der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter.
Der Bauherr haftet aber weiterhin für die Überwachung des Bauleiters, sodass er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht haftet.

Die Bauleistungsversicherung hingegen kommt für Beschädigungen am Neubau durch Sturm, Frost und Hagel, Vandalismus, Material- und Konstruktionsfehler auf. Zusätzlich können Sie einen Schutz gegen Brandschäden im Rahmen der Bauleistungsversicherung vereinbaren.

Aus der Tatsache heraus, dass die Anbieter unterschiedlichen Versicherungsleistungen so orientiert sind, dass diese in den meisten Fällen von Versicherungsunternehmen abhängig sind. Dann ist es immer wichtig, dass Sie einen Anbieter kennen, der Ihnen verschiedene Möglichkeiten aufzeigen kann!

Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung: Schützt Bauherren gegen Haftpflichtansprüche, die durch Verletzung von Verkehrssicherungspflichten entstehen können.
  • Verkehrssicherungspflicht: Der Bauherr muss seine Baustelle ordnungsgemäß absichern und haftet für die Überwachung des Bauleiters.
  • Bauleistungsversicherung: Deckt Beschädigungen am Neubau durch verschiedene Ursachen wie Sturm, Frost und Vandalismus ab.
  • Zusätzlicher Schutz: Möglichkeit, einen Schutz gegen Brandschäden im Rahmen der Bauleistungsversicherung zu vereinbaren.

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