Die Kfz-Versicherung kündigen, aber richtig!

In den meisten Fällen kann die Versicherung nur zu einem bestimmten Zeitpunkt gekündigt werden. Im Normalfall endet das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr und dies bedeutet für den Versicherungsnehmer, dass er die Kündigung zum 30. November (einen Monat vor Ablauf) eines laufenden Jahres aussprechen muss. Allerdings sind auch in Sonderfällen die Möglichkeiten einer außerordentlichen Kündigung gegeben.

Wann man außerordentlich die Kfz-Versicherung kündigen kann

Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung ist gegeben, wenn es sich um einen vorhergegangenen Schadensfall, einer Anhebung der Prämie oder einen Wechsel des Kraftfahrzeuges handelt. Bei einem Wechsel kann die Versicherung mit dem Tag der Kfz Abmeldung beim Straßenverkehrsamt gekündigt werden.

Die Kfz-Versicherung kündigen durch einen Neuabschluss zum Jahresende

Was passiert nach der Kündigung bzw. Wechsel der Versicherung?

KFZ-Versicherung kündigen

Bei einem Versicherungswechsel teilt die ehemalige Versicherung der neuen Gesellschaft die Vertragsdauer, Kündigungsbestätigung und Anzahl der Unfälle mit. Ebenso ist diese verpflichte, der neuen Kfz-Versicherung die Versichererwechselbescheinigung – kurz VWB – auszuhändigen. Bei einer Kündigung und einem Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft entstehen für den Versicherungsnehmer keine Nachteile. Dieser behält definitiv seine bisherige und aktuelle Schadensfreiheitsklasse. Leider herrscht heute immer noch der Irrglaube, dass eine Kündigung mit einem Wechsel eine höhere Einstufung bedeutet. Allerdings ist es ebenso ratsam vor einem Wechsel die verschiedenen Versicherungsanbieter zu vergleichen, denn günstig ist nicht immer auch das Beste!

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