Die gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten anfallende Behandlungskosten nur, wenn Sie in einem Land sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.


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Die Krankheitskosten werden nur bis zu der in Deutschland üblichen Höhe erstattet. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient, sie müssen dann auch sehr hohe Arztkosten oder Klinikkosten selbst zahlen. Die können zum Beispiel in den USA leicht ein Jahreseinkommen überschreiten.

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Auslandskrankenversicherung

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Mit einer Reiserücktrittsversicherung, einer Kombination aus Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung, können Sie Ihre Stornokosten vor und während einer Reise günstig absichern.

Das wichtigste zu Auslandskrankenversicherungen in Kürze

  • EU und Sozialversicherungsabkommen: Die gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten Kosten nur in EU-Ländern oder Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland.
  • Auslandskrankenversicherung: Eine solche Versicherung schützt vor hohen Kosten im Ausland, da die Erstattung auf das in Deutschland übliche Niveau begrenzt ist.
  • Hohe Kosten außerhalb Europas: In Ländern außerhalb Europas, wie den USA, können medizinische Kosten ein Jahresgehalt überschreiten.
  • Vergleichsangebote: Es wird empfohlen, Angebote zu vergleichen und eine günstige Auslandskrankenversicherung zu sichern. Zusätzlich kann eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein.