Auslandskrankenversicherung
Eine Auslandskrankenversicherung schütz Sie vor den finanziellen Folgen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten anfallende Behandlungskosten nur, wenn Sie in einem Land sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.
Die Krankheitskosten werden nur bis zu der in Deutschland üblichen Höhe erstattet. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient, sie müssen dann auch sehr hohe Arztkosten oder Klinikkosten selbst zahlen. Die können zum Beispiel in den USA leicht ein Jahreseinkommen überschreiten.
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Mit einer Reiserücktrittsversicherung, einer Kombination aus Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung, können Sie Ihre Stornokosten vor und während einer Reise günstig absichern.