Ersteinstufung in das Schadenfreiheitsrabattsystem bei der Kfz-Versicherung
Besitzen Sie noch nicht länger als drei Jahre einen Führerschein, werden Sie im Schadenfreiheitsrabattsystem in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. (aktuell meist 230 %)



Kfz-Versicherung berechnen mit dem Schadenfreiheitsrabattsystem

Der Prozentsatz im Schadenfreiheitsrabattsystem kann je nach Versicherungsunternehmen oder Tarifjahr variieren, die Schadenfreiheitsklasse ist immer identisch. Sind Sie bereits länger als drei Jahre im Besitz eines Führerscheines, werden Sie sofort mit SF 1/2 (aktuell überwiegend 140 %) eingestuft. Die Versicherer rechnen dabei jedoch nur Führerscheine aus einem Mitgliedstaat der EU, die zum Führen von versicherungspflichtigen Fahrzeugen berechtigen, an. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Führerscheine aus Nichtmitgliedstaaten (z. B. Polen, Türkei etc.) nicht anerkannt werden. In diesem Fall würde eine Einstufung mit SF 0 erfolgen.

Schadenfreiheitsrabattsystem

Viele Gesellschaften bieten jungen Leuten im Schadenfreiheitsrabattsystem auch ohne dreijährigen Besitz eines Führerscheines die Möglichkeit, sofort mit 140 % (SF 1/2) einzusteigen. Wenn deren Eltern bei diesem Versicherer ein Kraftfahrzeug versichert haben, das mit mindestens SF 1/2 eingestuft ist. Eventuell vorhandene weitere Fahrzeuge des Versicherungsnehmers werden ebenfalls günstiger eingestuft. Sofern das erste Fahrzeug mindestens die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 erreicht hat (Zweitwagenregelung).

Ehegattenregelung im Schadenfreiheitsrabattsystem

Als eine weitere Möglichkeit zum Sparen existiert noch die sogenannte “Ehegattenregelung” im Schadenfreiheitsrabattsystem. Für den Fall, dass der Ehepartner bereits ein Fahrzeug (das sich mindestens in SF 1/2 befinden muss) versichert hat und Sie als Versicherungsnehmer seit mindestens einem Jahr den Führerschein besitzen und nun ein eigenes Fahrzeug anmelden möchten, ist gleichfalls eine Einstufung mit SF 1/2 möglich.

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Hier sind die wichtigsten Punkte über das Schadenfreiheitsrabattsystem für Kfz-Versicherungen noch einmal zusammengefasst:

  • SF-Klassen: Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) bleibt unabhängig vom Versicherer oder Tarifjahr gleich. Neue Führerscheininhaber werden meist mit SF 1/2 und 140 % eingestuft.
  • EU-Führerscheine: Nur Führerscheine aus EU-Mitgliedstaaten werden für die Einstufung in SF-Klassen anerkannt.
  • Zweitwagenregelung: Weitere Fahrzeuge des Versicherungsnehmers können günstiger eingestuft werden, wenn das erste Fahrzeug mindestens SF 1/2 erreicht hat.
  • Ehegattenregelung: Ehepartner können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls mit SF 1/2 eingestuft werden, wenn sie ein eigenes Fahrzeug anmelden möchten.

Diese Zusammenfassung bietet einen Überblick über die Möglichkeiten, wie man im Schadenfreiheitsrabattsystem eingestuft werden kann, um eine günstige Kfz-Versicherung zu erhalten. Vergleichen Sie Ihre Verträge oder nutzen Sie einen Tarifrechner, um das beste Angebot zu finden.