Jeder Erwachsene haftet übrigens für Schäden, die er selbst schuldhaft verursacht und das in unbegrenzter Höhe. Daher ist eine private Haftpflichtversicherung eigentlich Pflicht. Bei speziellen Haftungsrisiken sind zusätzlich spezielle Versicherungsverträge nötig. Jetzt günstig versichern auf: hepster.com/haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung deckt die meisten Ansprüche ab, die im Alltag entstehen können und das weltweit. Lösen Ihre Kinder einen Brand aus oder verursachen Sie als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall, dann zahlt die Privathaftpflichtversicherung den Schaden des Geschädigten.

Haftpflichtversicherung Vergleich

Bei Personenschäden übernimmt sie auch lebenslange Renten- oder Unterhaltszahlungen. Häufig sind es jedoch die kleinen Dinge, die im Alltagsleben kaputtgehen: Die Digitalkamera des Freundes, die Ihnen herunterfällt oder der Außenspiegel des Nachbarwagens, der Ihrem Fahrradlenker im Weg steht. Diese und andere Sachschäden regelt die Privathaftpflicht ohne viel Aufhebens.

Warum braucht man eine Haftpflichtversicherung?

Private Haftpflichtversicherung VergleichSelbst die kleinste Unachtsamkeit kann weitreichende Folgen haben und einen immensen Schaden anrichten. Hierzu bedarf es nicht einmal des Vorsatzes oder eines Verschuldens seitens des Verursachers. Vielleicht ist man auch einfach nur müde oder abgelenkt und schon ist es geschehen. Nicht selten muss man dann mit seinem Vermögen und seinem Einkommen für den entstandenen Schaden haften. Um sich gegen eventuelle Schadensersatzansprüche abzusichern, sollte man eine Privathaftpflichtversicherung abschließen.

Was leistet eine Haftpflichtversicherung?

Vereinfacht gesagt, stellt die Haftpflichtversicherung den Versicherten von Schadensersatzansprüchen frei. Die Versicherer übernehmen die Zahlungen bei Personenschäden (Tod, Verletzung oder andere Beeinträchtigung der Gesundheit eines Menschen) und Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen), sowie bei Vermögensschäden, die nicht den ersten beiden Schadensarten zuzuordnen sind.

Unverheirateten Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind mit in der Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen, volljährige Kinder jedoch nur, solange sie sich noch in einer ununterbrochenen Schul- oder sich hieran unmittelbar anschließenden ununterbrochenen beruflichen Erstausbildung (nicht Fortbildung) befinden.

Keine Leistungen gibt es für geliehene, gemietete Sachen und Eigenschäden sind generell ausgeschlossen.

Tierhaftpflicht

Sind meine Haustiere über meine Privathaftpflichtversicherung mit versichert?

Ja, z. B. Katzen, Hamster. Nicht aber Hunde, Pferde und z. B. Schlangen, diese müssen Sie leider extra versichern.

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