Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt den Unternehmer vor dem Risiko, für Schäden aufkommen zu müssen, die er in Ausübung seiner Unternehmertätigkeit Dritten gegenüber schuldhaft verursacht. Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert auch die Arbeitnehmer bei der Ausführung von Arbeiten für das Unternehmen ab.

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Wichtig für Dienstleister und Handwerker ist, dass auch Arbeiten auf fremden Grundstücken durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Eine Betriebshaftpflicht ist aber nicht nur dazu da, gegen Schadenersatzansprüche von Dritten abzusichern, sie prüft auch die Berechtigung der Ansprüche und weist unberechtigte Forderungen ab.

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Betriebshaftpflichtversicherung

Um von einem Anbieter ein individuelles Angebot zur Betriebshaftpflichtversicherung erhalten zu können, sind einige Angaben zum Unternehmen notwendig, damit die Gesellschaften das Risiko kalkulieren können. Für Unternehmer ergibt es Sinn, sich über einen Tarifcheck Vergleich einen Überblick zu verschaffen, welche Versicherungsgesellschaft die besten Konditionen bietet. Mit dem Vergleichsrechner ist das unkompliziert zu erledigen. Alle für das Unternehmen relevanten Angaben werden in einer Maske eingetragen. Dazu gehören unter anderem das Gründungsjahr, die Art der ausgeübten Tätigkeiten, die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter und eventuelle, besondere Risiken, die durch die Arbeiten des Betriebes entstehen könnten. Innerhalb kurzer Zeit bekommt der Kunde eine Übersicht über die Gesellschaften, die ihm die Betriebshaftpflicht zu günstigen Prämien anbieten können. Aus Kostengründen auf den Abschluss einer Betriebshaftpflicht zu verzichten, kann für das Unternehmen existenzgefährdend sein.

Wichtig für Existenzgründer
Bei Existenzneugründungen ist es oft sinnvoll, alle betrieblichen Versicherungen, einschließlich der Betriebshaftpflichtversicherung, in einem Paket abzuschließen. Viele Versicherer bieten hier einen sogenannten Existenzgründerrabatt an, der in den ersten ein oder zwei Jahren die Versicherungsprämien deutlich senkt. Damit halten sich die betrieblichen Versicherungskosten in einem überschaubaren Rahmen.

Im Schadenfall
Schäden, die unter die Leistungspflicht der Betriebshaftpflichtversicherung fallen, sind dem Versicherer unverzüglich zu melden. Im Hinblick auf die Überprüfung, ob die geforderten Ansprüche berechtigt sind, sollte der Versicherte dem Geschädigten gegenüber keinerlei Anerkenntnisse aussprechen.

Schutz vor Schadenersatzansprüchen