Die internationale Versicherungskarte auch Grüne Versicherungskarte genannt

Grüne VersicherungskarteDie Grüne Versicherungskarte ist eine in allen Ländern Europas eine einheitliche Versicherungsbestätigung, die alle wichtigen Daten zum Versicherungsschutz eines Kraftfahrzeugs belegt. Bis zum Jahre 1965 musste jeder, der mit seinem Auto ausreisen wollte, einen Versicherungsnachweis erbringen und mitführen. Die Grüne Karte hat dies abgelöst. Ihren Ursprung fand die Grüne Versicherungskarte in der UNO Empfehlung Nummer 5 und dem daraus resultierenden Abkommen zwischen zahlreichen EU und Nicht-EU Staaten.

Neben den EU Ländern gilt die Internationale Versicherungskarte somit beispielsweise auch noch in Albanien, Andorra, Island, Marokko und vielen anderen Staaten. Die Grüne Karte für den europäischen Raum wurde auch als Vorlage für zahlreiche andere ähnliche Systeme verwendet. So gibt es zum Beispiel im arabischen Raum die sogenannte „Orange Card“. Mittlerweile ist die Grüne Versicherungskarte in der gesamten EU als Einreisedokument überflüssig. Sie brauchen diese Karte nur noch bei Fahrten in einige osteuropäische Länder. Seit dem Jahr 1974 gilt das sogenannte “Kennzeichenabkommen”. Statt der Grünen Karte gilt das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs als alleiniger Versicherungsnachweis.

Trotzdem kann es nicht schaden, die Grüne Karte immer dabei zu haben. Denn sie enthält alle relevanten Daten und die Abwicklung eines Schadens im Ausland wird dadurch erheblich erleichtert.

In einigen Ländern ist für die Einreise eine sogenannte große Grüne Versicherungskarte notwendig, so zum Beispiel für den Iran, Russland, die Türkei oder Israel. Die große grüne Karte weist neben den üblichen Daten auch das jeweilige Länderkennzeichen aus. Kann die große Grüne Versicherungskarte bei der Einreise in diese Länder nicht vorgewiesen werden, muss man meist direkt vor Ort eine Grenzversicherung abschließen, um einreisen zu dürfen.

Grüne Versicherungskarte im Versicherungsalltag

Die internationale Versicherungskarte wird in der Regel bereits mit der Police beim Abschluss einer Versicherung ausgehändigt und jährlich neu ausgestellt. Die Mitnahme ins Ausland ist zwar nicht vorgeschrieben, da mittlerweile auch ein Kennzeichenabkommen besteht, die Karte kann jedoch im Versicherungsfall einiges erleichtern. Der Geltungsbereich über die europäischen Grenzen hinaus kann von Versicherung zu Versicherung variieren. Auf der Grünen Karte findet man aus diesem Grunde alle Länder angeführt. Jene, die in den Geltungsbereich der Versicherung fallen, sind nicht durchgestrichen. Den Geltungsbereich einer Kfz-Versicherung kann man bei Bedarf weitern. Hierfür kann man einzelne Länder gegen eine Prämienaufzahlung in das Leistungspaket einschließen. Die Grüne Versicherungskarte weist dann auch diese Länder als nicht durchgestrichen auf.

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