Rückstufung und Zweitwagenregelung im Zusammenhang mit der Schadensfreiheitsklasse

Die Höhe des Beitrages richtet sich in der KFZ-Versicherung und in der Vollkaskoversicherung nach der Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse). Ausschlaggebend hierfür ist ebenfalls der Schadensfreiheitsrabatt (SFR). Aktuell gibt es bei den Kraftfahrzeug Versicherungen 25 Schadensfreiheitsklassen und für Zweiräder und Campingfahrzeuge sind es lediglich 3 Schadensfreiheitsklassen. Die SF-Klasse berechnet sich aus den Jahren, in denen kein Schaden entstanden ist, aber ein Fahrzeug zugelassen war.

Aus der letzten Beitragsrechnung oder auf dem Versicherungsschein können Sie Ihre SF-Klasse finden. Zu beachten ist hier allerdings, dass die Beiträge bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften variieren und auch in der Höhe unterschiedlich sind. Hier sollte man immer wieder einmal die Versicherungen miteinander vergleichen.

KFZ Versicherung berechnen mit der richtigen Schadensfreiheitsklasse

Schadensfreiheitsklasse

SchadensfreiheitsklasseEine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse tritt dann ein, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden verursacht. Wie hoch diese Rückstufung ist, hängt von der einzelnen Versicherungsgesellschaft und dem abgeschlossenen Tarif ab. Hier haben die Versicherungen einen eigenen Spielraum, den sie variieren können.
Für einen Zweitwagen gibt es je nach Versicherungsgesellschaft ganz unterschiedliche Regelungen. Allerdings, in der Regel wird für den Zweitwagen die SF-Klasse 1/2 erhoben. Es gibt aber ganz unterschiedliche Beitragssätze für die Versicherung des Zweitwagens von SF 2 (85 %) bis hin zur gleichen Schadensfreiheitsklasse wie der des Erstfahrzeugs. Das hängt von der Gesellschaft ab.

Für eine Mitversicherung des Zweitwagens gibt es ganz unterschiedliche Kriterien, wie z. B. dass nur ein bestimmter Nutzerkreis für den Zweitwagen vereinbart wird oder nur der Partner des Versicherungsnehmers das Fahrzeug nutzt. Außerdem ist auch eine Alterseinschränkung, z. B. der Fahrer muss mindestens 23 Jahre alt sein, möglich. Vorausgesetzt wird aber grundsätzlich, dass beide Fahrzeuge bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert sind, um dann einen gewissen Rabatt gewährleisten zu können.

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