Rechtsschutzversicherung als günstige Absicherung für den Streitfall!

Rechtsschutzversicherung Vergleich kostenlos erstellen

Rechtsschutzversicherung VergleichWer sich z. B. im Falle eines Verkehrsunfalls oder in zivilrechtlichen Angelegenheiten juristisch beraten lassen will und unter Umständen einen Prozess führen muss, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Entweder man fragt telefonisch als auch schriftlich selber an, ob die Rechtsschutzversicherung die Deckung übernimmt.
Oder man überlässt es dem Rechtsanwalt die Deckungszusage bei dem Versicherungsunternehmen einzuholen. Man sollte sich für das Erstgespräch mit dem Anwalt die Versicherungsnummer notieren oder dazu den Versicherungsschein mitnehmen.
Die Rechtsschutzversicherung ist in der Regel eine der weniger wichtigen Versicherungen, denn elementare Risiken abzusichern, wie Schadenersatzforderungen anderer die Haftpflichtversicherung oder Berufsunfähigkeit haben Vorrang. Wenn dann noch Geld im Versicherungsbudget übrig ist oder die Gefahr besteht in Rechtsstreitigkeiten zu geraten, kann auch der Rechtsschutz abgeschlossen werden.

Welche Rechtsschutzversicherung deckt welches Risiko?

Die Privat-Rechtsschutzversicherung (auch. Familien-Rechtsschutzversicherung) deckt den Grundbedarf privater Haushalte für Familien, Paare und Singles ab.
Die Rechtsschutzversicherung für die Familie umfasst den privaten Bereich. Der Versicherungsschutz gilt sowohl für den Ehegatten als auch für unverheiratete Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn diese noch in der Ausbildung sind. Ebenfalls ist der mit wohnende Lebensgefährte versichert, wenn dies der Rechtsschutzversicherung mitgeteilt wird und diese die Mitversicherung schriftlich bestätigt, oder dies in der Police aufführt. Der Schutz umfasst Schadenersatzansprüche Dritter, Straf- und Bußgeldverfahren, arbeitsrechtliche
Auseinandersetzungen, Streitigkeiten bei Kauf- und Reparaturverträgen und Auseinandersetzungen im Steuer- oder Sozialrecht.

Verkehrsrechtsschutzversicherung

Sie Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme die
Anwaltsgebühren des Rechtsanwaltes, Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, soweit der Versicherte diese übernehmen muss.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt den Versicherten als Halter, Eigentümer, Fahrer und Insasse eines Fahrzeugs. Auch als Fußgänger ist der Versicherte geschützt. Die Verkehrs – Rechtsschutzversicherung hilft bei der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen, verteidigt in Strafverfahren, bei Führerschein-, Kfz-Steuer- und Kfz-Vertragsstreitigkeiten. Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist vor allem für Autofahrer sinnvoll, die ohne Vollkasko oder Auto-Schutzbrief oft im Ausland unterwegs sind. Verkehrsunfälle im Ausland sind wegen unterschiedlicher Rechtslage,
Sprachschwierigkeiten oder Strafkautionen voller Tücken. Der Verkehrsrechtsschutz gilt in der Regel in Europa und den Mittelmeerländern. Nicht versichert sind in der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung juristische
Auseinandersetzungen, bei Halte- und Parkverstößen sowie die Abwehr von Schadenersatzforderungen Dritter.

Die Versicherungsunternehmen bieten allerdings teilweise auch unterschiedliche Bedingungen zu unterschiedlichen Preisen an, sodass nicht nur die Prämie, sondern auch die einzelnen Leistungen verglichen und gegeneinander abgewogen werden sollten.

Wichtig:

Alle Streitigkeiten, deren Ursache bereits vor Abschluss der Versicherung entstanden sind, werden nicht über die Versicherung reguliert (Wartezeit).

Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen will, sollte auf jeden Fall dazu eine hohe Selbstbeteiligung wählen, denn es nicht sinnvoll, kleine Streitigkeiten mitzuversichern. Wichtig ist ein Schutz für Prozesse um größere Summen.

Verhalten im Schadensfall:

Unternehmen Sie bei einem Versicherungsfall übrigens nichts ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft. Sie könnten sonst auf den Kosten eines Verfahrens sitzen bleiben.

Wichtig:

Der Einschluss des Mietrechtsschutzes bzw. für Wohnungs- oder Hauseigentümer muss zusätzlich gegen Mehrbeitrag versichert werden. Die klassische Rechtsschutzversicherung leistet nicht in Rechtsstreitigkeiten wie z. B. bei Familien und erbrechtlichen Streitigkeiten. Hier werden ausschließlich die Kosten für eine Beratung erstattet. Scheidungsverfahren müssen generell selbst getragen werden. Ebenfalls sind Baurechtsstreitigkeiten nicht versichert.

 

  • Privatrechtsschutzversicherung
  • Berufsrechtsschutzversicherung
  • Verkehrsrechtsschutzversicherung
  • Wohnungsrechtsschutzversicherung
  • dazu auch die Grundstücksrechtsschutzversicherung

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