Egal ob Arbeitnehmer oder Selbständiger – die Arbeitskraft ist das wichtigste Kapital, wohl aus diesen Gründen haben sich bereits über 40 % der Bundesbürger zu einer Unfallversicherung entschlossen.
Ein Unfall kann vorübergehend oder dauernde Einkommenseinbuße zur Folge haben, die für den Betroffenen und seine Familie die Existenz in Frage stellen können.
Alle 5 Sekunden verunglückt bei uns ein Mensch. Das sind ca. 6 Millionen Unfälle im Jahr. Ca. 200.000 dieser Unfälle führen zu Arbeitsunfähigkeit. Das bedeutet für viele Menschen eine gesundheitliche und auch eine finanzielle Katastrophe. Gegen die finanziellen Folgen können Sie sich durch eine Unfallversicherung schützen.
Von den 6,5 Mio. Unfällen sind lediglich 0,5 Mio. Unfälle im Bereich Straßenverkehr. Dagegen passieren über die Hälfte der Unfälle im Freizeit- und Haushaltsbereich, wo kein gesetzlicher Schutz wie bei der Arbeit oder in der Schule vorhanden ist. (Bei Schülern und Jugendlichen sind es im Haushalts- und Freizeitbereich sogar über zwei Drittel der Fälle)
Preisunterschiede bis zu 100% sind möglich.
Folgende Leistungen können Sie bei der Unfallversicherung vereinbaren:
Die Invaliditäts-Leistung sichert Sie finanziell ab, wenn ein Unfall Ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer einschränkt. Die Höhe der Invaliditäts-Leistung hängt davon ab, wie schwer die gesundheitlichen Dauerfolgen sind. Bei Vollinvalidität (100% gemäß Gliedertaxe) wird die vereinbarte Leistung in voller Höhe ausgezahlt – ansonsten anteilsmäßig.
Durch Vereinbarung einer Progression von 225%, 350% oder 500% kann man den Schwerpunkt der Absicherung auf hohe Invaliditätsgrade legen. Das bedeutet, dass bei hohen Invaliditätsgraden eine überproportional hohe Leistung gezahlt wird – im Vollinvaliditätsfall bis zum 5-fachen der vereinbarten Grundsumme.
Wann leisteten die Unfallversicherungen
Die Unfallversicherung gilt für Unfälle auf der ganzen Welt, soweit nichts anderes vereinbart, rund um die Uhr für Unfälle im Beruf und in der Freizeit.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung bietet Versicherunsschutz gegen die Folgen von Unfällen wie Invalidität, vorrübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt.
Diese Unfallfolgen haben finanzielle Auswirkungen; Sie werden durch die Leistung einer Unfallversicherung behoben oder gemildert.
Als Unfall bezeichnet man ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis, wodurch er unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
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