Ein absolutes Muss vor Inbetriebnahme bei einer KFZ-Neuzulassung
Egal, ob man sich einen Neu- oder Gebrauchtwagen gekauft hat, vor Inbetriebnahme muss dieses Fahrzeug zugelassen werden. Unter Zulassung versteht man die behördliche Erlaubnis das Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen und zu führen. Diese Erlaubnis ist aufgrund der Identifikation, der Verkehrssicherheit sowie der Abführung der Kraftfahrzeugsteuer unabdingbar. Eine KFZ-Neuzulassung von Neu- oder Gebrauchtwagen bedeutet allerdings nicht, dass es sich ausschließlich um einen Neuwagen handeln muss. Für die Zulassung ist das entsprechende Straßenverkehrsamt zuständig, welches dem Ort, der Stadt oder dem Kreis angehört. Diese Regelung gilt bereits seit dem 01.03.2007, vorher war es möglich den Wagen dort zuzulassen, wo er seinen regelmäßigen Standort hatte.
KFZ-Neuzulassung
Wichtige Dokumente für die KFZ-Neuzulassung
Um einen reibungslosen Ablauf bei der KFZ-Neuzulassung von Neu- und Gebrauchtwagen zu gewähren, sollten alle Unterlagen vorhanden und griffbereit sein.
Bei Neuwagen:
- eVB
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Personalausweis
- Bankverbindung
Bei Gebrauchtwagen:
- eVB
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Personalausweis
- AU und HU Bescheinigung
- Bankverbindung
Bei Neuzulassung von Neu- oder Gebrauchtwagen, welche vorher stillgelegt waren, muss die Abmeldebescheinigung vorgelegt werden.
Bei einer Neuzulassung im gleichen Kreis, müssen die Verkehrsschilder des Vorbesitzers mit abgegeben und beim Straßenverkehrsamt entwertet werden.
Nach Vorlage aller Unterlagen beim Straßenverkehrsamt ist das Fahrzeug dann zugelassen und kann im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
Um eine günstige KFZ-Versicherung zu finden können Sie kostenlos und unverbindlich einen der Tarifrechner für die jeweilige KFZ-Versicherung benutzen!